
Wolfenbüttel Anlieger der Salzdahlumer Straße in Wolfenbüttel wehren sich gegen den neuen Bebauungsplan „Westlich Fachhochschule“.
Von Stephanie Memmert
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Blick auf das Baugebiet westlich der Fachhochschule (im Hintergrund).
Foto: Stephanie Memmert
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Dort sollen direkt an der Straße zwei- und dreigeschossige Häuser gebaut werden. Dahinter sollen Reihen- und Einfamilienhäuser entstehen.
„Durch die neue Bebauung werden rund 1000 Fahrzeuge mehr auf der Salzdahlumer Straße als bisher erwartet. Das sieht der Bauausschuss des Rates der Stadt als erträglich an“, beklagt sich Anlieger Thomas Schrader. Mehr Fahrzeuge bedeute für ihn mehr Lärm und mehr Benzingeruch, den er auf seiner Terrasse wahrnehmen könne.
Schrader bemängelt zudem, dass es keinen Grünstreifen mehr zwischen der geplanten Wohnbebauung und der Fahrbahn der Salzdahlumer Straße gebe. Auch Parkplätze seien dort nicht mehr eingeplant.
Gudrun Blumenberg gibt zu bedenken, dass schon der derzeitige Verkehr auf der Salzdahlumer Straße zu Staus von der Ampel an der Kreuzung Salzdahlumer Straße/Neuer Weg bis hoch zur Ostfalia führe. Anlieger, die häufig sogar rückwärts von ihren Garagen auf die Straße fahren wollten, hätten kaum eine Chance sich in den dichten Straßenverkehr einzufädeln, so Blumenberg.
Steigende Studentenzahlen, der Ausbau am Exer sowie die Ansiedlung von Handwerk und einem Einkaufszentrum trügen dazu bei, dass der Verkehr ständig zunehme. „Die 110 Parkplätze, die nun gebaut werden sollen, ersetzen gerade mal die Parkplätze, die durch den Bau der juristischen Fakultät weggefallen sind“, sagt Blumenberg.
Auch Axel Strukmeier wehrt sich gegen die geplante Bebauung: „Villen wären dort akzeptabel, nicht aber zwei- und dreigeschossige Häuser.“ Die Forderung der Anwohner, zu denen auch Stephanie Rohr und Claudia Strukmeier zählen: Sie wollen mehr Parkraum haben, keine hohen Häuser und einen Grünstreifen im Randbereich zur Salzdahlumer Straße. Kurz: Sie fordern die Umsetzung des alten Bebauungsplanes.
Dazu teilt Silvano Varisco von der Stadt Wolfenbüttel mit: „Nachdem nun im Bauausschuss am 22. Oktober sowie im Verwaltungsausschuss am 28. Oktober das Auslegungsverfahren des Bebauungsplanes beschlossen wurde, besteht im Rahmen der öffentlichen Auslegung im November und im Dezember die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Planentwurf, der auch zahlreiche Anregungen von Anwohnern/Anliegern beinhaltet.“
Die öffentliche Auslegungsfrist betrage einen Monat und werde eine Woche vorher bekanntgemacht. „Damit ist ihnen ausreichend Zeit für die Einbringung Ihrer Interessen gegeben. Ebenso dient die Auslegung auch der Einholung von Stellungnahmen anderer Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange“, so Varisco.
In diesem Rahmen unterliege der Entwurf also noch einmal der öffentlichen Diskussion und Abwägung der verschiedenen Rechtsansprüche und Interessen mit einer Entscheidung durch die Gremien der Stadt. Wie diese sich darstellten, könne naturgemäß zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Grundsätzlich sei aber anzumerken, dass derartige Vorhaben schon aus rechtlicher Sicht nicht in dem Zeitfenster durchführbar seien, wie es für Außenstehende sicherlich wünschenswert wäre, so Varisco.